NUTZUNGS- UND HYGIENEKONZEPT

NUTZUNGS- UND HYGIENEKONZEPT
bei einer Inzidenz unter 50

zur Nutzung der Ludwig-Wolker-Sportanlage, Stand: 02.06.2021

Grundsätze

  1. Auf Grundlage der derzeit gültigen 22. Corona-Verordnung ist der Sportbetrieb im Außenbereich unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen wieder möglich und die Ausübung von Gruppensport mit Auflagen erlaubt. Risikogruppen dürfen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden.
  2. Jeder Übungsleiter wird automatisch zum Hygienebeauftragten der jeweiligen Gruppe bestimmt und überwacht die Einhaltung der Sicherheits- und Hygienevorschriften. Im Vorstand werden Simona Stark und Laura Freund die Rolle der Beauftragten und die Überwachung der Einhaltung übernehmen.
  3. Das Konzept ist eine für die Anlagennutzung verbindliche Orientierungshilfe und muss von jedem Nutzer beachtet werden.

 

Gesundheitszustand

  1. Personen mit Erkältungssymptomen, wie Halsschmerzen, Husten und/oder Fieber dürfen weder die Anlage betreten noch am Spiel- oder Trainingsbetrieb teilnehmen. Dies gilt auch bei Symptomen bei Personen aus dem eigenen Hausstand.
  2. Angehörige von Risikopatienten sollten ebenso bis auf Weiteres auf die Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb verzichten.
  3. Unabhängig von einer behördlich oder ärztlich verordneten Quarantäne im Fall einer positiven Testung auf den Corona-Virus ist eine Teilnahme am Trainingsbetrieb für die Dauer von mindestens 14 Tagen nicht gestattet.

Ablauf des Trainingsbetriebes

  1. Der Trainingsbetrieb wird durch den Verein in Abstimmung mit den Übungsleitern/Hygienebeauftragten geplant und die jeweiligen Trainingszeiten werden festgelegt. Im Einzelnen gilt dabei folgendes:

-Im Jugendbereich bis einschließlich 14 Jahre kann in Gruppen bis 25 Kindern/Jugendliche trainiert werden.

-In den älteren Jahrgängen kann in Gruppen von 20 Personen trainiert werden. Geimpfte und Genese bleiben mit entsprechendem Nachweis
       unberücksichtigt. Der Nachweis ist immer mitzuführen.

-Im Seniorenbereich kann in Gruppen von 20 Personen trainiert werden. Geimpfte und Genese bleiben mit entsprechendem Nachweis unberücksichtigt. Der Nachweis ist immer mitzuführen

Zu beachten ist insbesondere, dass jede Trainingsgruppe durch EINEN Trainer/Betreuer angeleitet wird.

  1. Den Anweisungen der Übungsleiter ist dabei zwingend Folge zu leisten.
  2. Bei jeder Trainingseinheit ist die Liste der Teilnehmer zu dokumentieren (Name, Anschrift und Telefonnummer). Die Listen sind einen Monat aufzubewahren und auf Verlangen von Verein oder Behörden unverzüglich vorzulegen. Die Liste wird vom Verein zur Verfügung gestellt.

Training und Aufenthalt

  1. Der Besuch und die Nutzung der Anlage zum Zweck des Trainings ist auf das jeweils eigene Training zu beschränken. Zuschauer können das Gelände unter Beachtung der Abstandsregeln und jeweiligen Kontaktbeschränkungen verfolgen.
  2. Die Umkleiden und Duschen sind geschlossen.
  3. Für die Dauer des Trainingsbetriebes kann die Außentoilette benutzt werden. Es ist darauf zu achten, dass diese nur durch eine Person genutzt wird. Hier muss im Fall der Bildung einer Warteschlange entsprechender Abstand gehalten werden.
  4. Der Zugang und Abgang vom Sportplatzgelände erfolgt ausschließlich über den Haupteingang.
  5. Im Fall der Nutzung durch mehrere Gruppen MUSS ausreichender Abstand zwischen den Gruppen eingehalten werden. Mindestens 3 Meter. Das Betreten und Verlassen der Sportanlage darf nur mit Abstand und der eigenen Gruppe erfolgen. Hier muss ggf. gewartet werden.
  6. Erst nachdem die den Platz nutzende Gruppe den Platz über den üblichen Weg verlassen hat, können die nachfolgenden Mannschaften den Platz betreten.
  7. Bei offensichtlicher Nichteinhaltung müssen Personen das Gelände verlassen.

Hinweise für Übungsleiter

  1. Die Trainingsteilnehmer sind aufgefordert, sich zu Beginn und Ende des Trainings die Hände zu waschen und/oder zu desinfizieren (Desinfektionsspender am Eingangsbereich nutzen).
  2. Auf die üblichen Begrüßungs- bzw. Jubelrituale, wie Abklatschen, Umarmung etc. ist zu verzichten. Spucken und ähnliches ist zu vermeiden.
  3. Mitbringen eigener, zu Hause gefüllter und namentlich beschrifteter Getränkeflaschen.
  4. Die Nutzung von Trainingsgeräten ist auf das unbedingt Notwendige zu beschränken. Nach der Nutzung sind die Trainingsgeräte mit den bereitgestellten Materialien zu desinfizieren.
  5. Die Trainingszeiten sind so zu organisieren, dass nach Möglichkeit ein Zeitpuffer von 15 Min zwischen den einzelnen Gruppen besteht, um unnötige Kontakte zu vermeiden.
  6. Entsprechend des zur Verfügung stehenden Platzes können mehrere Gruppen gleichzeitig trainieren. Die Trainingszonen sind so einzuteilen, dass ein Mindestabstand von 3m eingehalten wird.
  7. Die Kontaktflächen der Toilettenanlage/Waschbecken sind nach jeder Trainingseinheit zu desinfizieren (Desinfektionsmittel und Papiertücher werden bereitgehalten).
  8. Die Reinigung der WC-Räumlichkeiten ist in kurzen Zeitabständen durch den Verein sicherzustellen.

Abschließende Bemerkungen:

Dieses Konzept dient zunächst einmal dazu, die behördlichen und gesetzlichen Vorgaben des Landes zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs zu ermöglichen. Auch wenn vieles hier für Euch nicht nachvollziehbar sein sollte, müssen wir im Interesse unserer eigenen Gesundheit streng danach handeln. Die Vorschriften sind verbindlich und nicht verhandelbar. Es muss hier darauf hingewiesen werden, dass bei nachgewiesenen Fehlern bei der Umsetzung des Konzeptes empfindliche Geldbußen für die Vereinsführung und die weiteren Verantwortlichen drohen. Wir freuen uns jedoch, Euch nach vielen Wochen des Wartens dieses Angebot machen zu können. Es ist in jedem Fall ein Zeichen auch nach außen, dass wir bestrebt sind, den Aktiven (insbesondere den Jugendlichen) den Spaß am Sport zu erhalten und eine Perspektive aufzuzeigen. Wir arbeiten selbstverständlich im Falle von weiteren Lockerungen daran, dieses Konzept zu aktualisieren und Euch darüber auch auf dem Laufenden zu halten.

 

DJK Herdorf

Der Vorstand

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